Bestattungsvorsorgevertrag bei Dietrich - Haus der Bestattung

„Glückliche Tage - nicht weinen,
wenn sie vorüber, dankbar, dass
sie gewesen“

(Dante Alighieri)

Bestattungs­vorsorge

Die eigenen Wünsche festhalten. Angehörige entlasten.

Bestattungs­vorsorge bedeutet Selbst­bestimmung und zugleich eine emotionale Entlastung für die nächsten Angehörigen, denen auf diese Weise schwierige Entscheidungen abgenommen werden. Wir beraten Sie ausführlich, wie sich Ihre Vorstellungen umsetzen lassen.

Sprechen Sie zuvor am besten mit Ihrer Familie über Ihre Pläne, denn so können Sie deren Bedürfnis nach einem würdevollen Erinnerungsort ebenfalls berücksichtigen. Gerne begrüßen wir Sie auch gemeinsam mit Ihren Angehörigen zur Beratung.

Bestattungsvorsorgevertrag bei Dietrich - Haus der Bestattung

Was kann ich im Bestattungs­vorsorge­vertrag festlegen?

Vom bloßen Kostenrahmen bis zu Details für die Trauerfeier und Beisetzung können Sie in einem Vorsorge­­vertrag alle Wünsche für die eigene Bestattung festhalten. Nachfolgend einige Beispiele für Dinge, die Sie mit Ihrer Bestattungs­vorsorge vertraglich regeln können:

  • Art der Bestattung / Beisetzung
  • Friedhof, Grabart, Grabstein, Grabpflege
  • Ort und Art der Trauerfeier
  • Trauerrede durch einen Geistlichen oder einen freien Redner
  • Musik für die Trauerfeier
  • Sarg- oder Urnenmodell
  • Blumenschmuck
  • Layout und Inhalt der Trauerbriefe bzw. der Zeitungs­anzeige
  • Gästeliste für die Kaffeetafel nach der Trauerfeier / Beerdigung
  • Besondere individuelle Wünsche, die berücksichtigt werden sollen
  • Finanzielle Absicherung des Vorsorgevertrags
Beratung bei Dietrich - Haus der Bestattung

Ab welchem Alter ist eine Bestattungs­vorsorge sinnvoll?

Eine Bestattungs­vorsorge kann in jedem Alter sinnvoll sein. Häufig schließen Senioren eine Bestattungs­vorsorge ab, um zu verhindern, dass sie im Pflegefall ihre Ersparnisse für die eigene Beerdigung einsetzen müssen, bevor sie Leistungen beantragen können. Es gibt auch Menschen, die sich bereits im Alter von nur 20 oder 30 Jahren mit dem Thema Bestattungs­vorsorge auseinander­setzen. Zum Beispiel Schwerkranke, die sich durch die gemeinsame Planung der Bestattung mit Partner, Freunden oder Familie auf den bevor­stehenden Abschied vorbereiten. Aber auch Menschen, die durch ihren Beruf oder ein Hobby ein erhöhtes Risiko für einen tödlichen Unfall haben, entscheiden sich für eine Bestattungs­vorsorge, um Partner und Kinder abzusichern. Je nach Lebens­situation und persönlicher Einstellung kann es natürlich auch viele andere Gründe geben, sich schon frühzeitig um die eigene Bestattung zu kümmern. Gut zu wissen: Ihren Vorsorge­vertrag können Sie jederzeit anpassen.

Symbolbid Bestattungskosten

So lässt sich Ihre Bestattung auch
finanziell absichern

Mit einer Vorab­­finanzierung der eigenen Bestattung können Sie die Umsetzung Ihrer Vorstellungen auch finanziell ab­sichern. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihr Erspartes für die Be­stattung sicher anlegen. Je nach Alter und persönlichen Umständen kann eine Sterbe­geld­versicherung oder ein Treuhand­­konto die bessere Wahl für Sie sein. Wir beraten Sie ausführlich zu den Möglichkeiten einer Sterbe­geld­versicherung in Kooperation mit dem Kuratorium Deutsche Bestattungs­kultur oder eines Treuhandkontos in Zusammen­arbeit mit der Deutsche Bestattungs­vorsorge Treuhand AG.

In beiden Fällen ist das Geld im Gegensatz zu „normalen“ Rücklagen zweck­gebunden angelegt. Es wird ausschließlich für Ihre Bestattung ausgezahlt. So ist es – zusätzlich zum Schon­vermögen – auch dann sicher, wenn Sie einmal in die Situation kommen, Sozial­leistungen zu beantragen.

Smartphone

Schritt für Schritt die eigene Bestattung planen

Mithilfe unseres Online-Vorsorgeplaners können Sie Wünsche für Ihre eigene Bestattung festhalten – von der Bestattungsart und Beisetzungsform bis hin zur Trauerfeier – ganz nach Ihren individuellen Vorstellungen. Die Anwendung leitet Sie Schritt für Schritt durch die wichtigsten Inhalte. Am Ende können Sie Ihren persönlichen Vorsorgeplan als PDF herunterladen oder einen Beratungstermin mit uns vereinbaren.

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Sie interessieren sich für eine Bestattungsvorsorge?
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damit wir uns ausreichend Zeit für Sie nehmen.

Letzter Wille

Die eigenen Rechte kennen. Interessen durchsetzen.

Wir weisen darauf hin, dass Sie auf dieser Website lediglich allgemeine Informationen finden. Die Informationen können keine individuelle Rechts­beratung ersetzen noch berücksichtigen sie die jeweiligen besonderen Gegebenheiten des Einzel­falles. Falls Sie eine konkrete Rechts­beratung benötigen, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Rechts­anwalt oder Notar zu wenden.

Testament

In Ihrem Testament bestimmen Sie, was mit Ihrem Vermögen und Besitz im Todesfall geschehen soll. Es gibt zwei Möglich­­keiten ein rechts­kräftiges Testament zu verfassen: Zum einen das „eigen­händige Testament“. Es muss vom Testierenden hand­schrift­lich auf Papier nieder­­geschrieben werden, sollte Ort und Datum enthalten und muss Ihre persönliche Unter­schrift mit vollem Vor- und Nachnamen tragen. Die Alterna­tive ist das „notarielle Testament“, das von einem Notar beurkundet wird. Selbst­­verständlich können Sie Ihr Testa­ment jederzeit widerrufen.

Stammbuch

Erbrecht

Sofern Sie nicht durch ein Testament Ihre Erben bestimmt haben, legt der Gesetz­geber eine Erben­­reihen­­folge fest: Erben erster Ordnung sind Kinder, Ehe­partner und Enkel. In einer Zugewinn­­gemeinschaft erbt der Ehepartner mindestens die Hälfte. Die andere Hälfte wird unter den ehelichen, nicht ehe­lichen und adoptierten Kindern bzw., falls diese nicht mehr leben, unter deren Kindern zu jeweils gleichen Teilen aufgeteilt. Erben zweiter Ordnung sind Eltern, Geschwister und deren Kinder. Sie erben nur dann, wenn es keine direkten Nach­kommen des Erblassers gibt. Gibt es auch keine Erben zweiter Ordnung, geht das Vermögen an die Erben dritter Ordnung – die Groß­eltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen.

Vorsorge­vollmacht

Mit einer Vorsorge­vollmacht er­mächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, stell­vertretend für Sie Entschei­dungen zu treffen und Verträge abzu­schließen oder zu kündigen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Diese Vollmacht kann entweder sämt­liche Ange­legen­heiten oder nur spezi­fische Ent­scheid­ungen umfassen. Für bestimmte Geschäfte, insbe­sondere Grundstücks­­geschäfte, ist eine nota­rielle Vorsorge­­vollmacht notwendig, für andere Vermögens­­geschäfte, insbesondere Bank­ge­schäfte aller Art, zumindest eine schriftliche Voll­macht. Ab­schließend sollte eine Vorsorge­vollmacht immer mit einer Patienten­­verfügung kombiniert werden, um auch medizi­nische Belange und Behandlungs­wünsche im Voraus fest­zulegen. So können sowohl finanz­ielle als auch gesund­heitliche Aspekte im Fall der Ent­scheidungs­unfähig­keit klar geregelt werden.

Vertragsunterschrift

Patienten­verfügung

Mit einer Patienten­verfügung treffen Sie Vor­sorge für den Fall, dass Sie eines Tages nicht mehr in der Lage sein sollten, Entscheidungen über Ihre mediz­inische Behand­lung zu treffen. Sie dient dazu, Ihrem behandelnden Arzt klare Richt­linien zu geben, welche medizi­nischen Maß­nahmen Sie unter welchen Um­ständen wünschen oder ablehnen. Eine solche Patienten­verfügung kann mit einer notariellen Vor­sorge­­vollmacht verbunden, aber auch isoliert und privat­­schriftlich erstellt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie auch direkt beim
zuständigen Bundes­ministerium der Justiz
und für Verbraucherschutz:
Broschüre „Erben und Vererben“ · Infoportal Vorsorge & Patientenrechte